Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne

Kann eine Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne mitversichern? Ja, das ist möglich, aber nicht bei jedem Tarif! Abhängig davon wie viele Zähne genau fehlen, gibt es Einschränkungen in der Absicherung.

Sinnvoll ist der Einschluss fehlender Zähne in der Zahnzusatzversicherung durchaus, wenn man bedenkt das der Ersatz eines fehlenden Zahnes mit enormen Kosten verbunden ist.

Hier finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne

Nur eingeben und

Vergleichen Sie die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Hier finden Sie die besten Tarife um mit einer Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne zu versichern. Das geht schnell und ist exakt auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Egal ob die Zahnersatzmaßnahme dafür schon angeraten wurde oder nicht. Der Vergleich ermittelt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und erstellt eine Liste mit allen Empfehlungen.

Unsere Kunden schätzen unsere Beratung und Zahnzusatzversicherung Vergleich

In nur 3 Schritten gehören auch Sie dazu.

Schnelle Dateneingabe
Bei unserem Tarifvergleich benötigen wir nur sehr wenige Daten. Direkt nach der Eingabe sehen Sie Ihre passenden Tarife.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie mit unserem kostenlosen und transparenten Tarifvergleich, die für Sie passenden Tarife.
Idealen Tarif abschließen
Freuen Sie sich auf Ihre neue Zahnzusatzversicherung, Passend abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Nur eingeben und

Beim Abschluss unterscheidet eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen zwischen angeratenen und nicht angeratenen Behandlungen. Wir beraten Sie gerne telefonisch, damit Sie die fehlenden Zähne sicher versichert bekommen.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Persönliche Beratung gewünscht?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen gibt es nur dann, wenn alle Annahme Kriterien bei Antragstellung erfüllt sind. Das bezieht sich vor allem auf die Frage: Ist oder wurde vom Zahnarzt das Schließen der Zahnlücke bereits angeraten? Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, ist es wichtig, dass der Tarif auch in diesem Fall Leistungen für den geplanten Zahnersatz erbringt.

Achten Sie bei Tarifabschluss darauf, bei diesem Punkt keinen Fehler zu machen! Sie müssten sonst damit rechnen, dass Leistungen für das Ersetzen von fehlenden Zähnen verweigert werden. Um sicher zu gehen, können Sie gerne unser Zahnzusatz-Experten-Team kontaktieren.

Die fünf besten Zahnzusatzversicherungen bei fehlenden Zähnen – Ohne angeratene Behandlung

Wenn Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Zahnlücken mitversichern wollen, kommt es darauf an, wie viele Zähne fehlen. Hier finden Sie die besten Tarife bis zu 4 fehlende Zähne. Ab 5 fehlende Zähne können die Zahnlücken nur noch bei der ERGO Zahnzusatzversicherung mitversichert werden.

Zahnzusatzversicherung Fehlende Zähne Erstattung Prozent Erstattung in zwei Jahren Risiko Erschwernis
Continentale Exklusiv-Tarif CEZE 1 bis 4 100% 3.000 Euro Reduzierte
Leistung *
Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus 1 bis 3 100% 3.000 Euro Reduzierte
Leistung **
Die Bayerische ZAHN Prestige 1 bis 3 100% 3.000 Euro Reduzierte
Leistung ***
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 1 100% 3.000 Euro keine
UKV/BBKK ZahnPrivat Premium 1 bis 3 90% 2.700 Euro 8,60 Euro
pro Zahn

* Die Continentale Zahnzusatzversicherung reduziert bei 2 bis 4 fehlende Zähne die Leistungen für Zahnersatz um 50 Prozent auf 1.500 Euro in 2 Jahren.
** Die Barmenia Zahnzusatzversicherung reduziert bei 2 bis 3 fehlende Zähne die Zahnersatz Leistung in den ersten 3 Jahren stark.
*** Die Bayerische Zahnzusatzversicherung reduziert bei 2 bis 3 fehlende Zähne die Zahnersatz Leistungen in den ersten 4 Jahren stark.

Die fünf besten Zahnzusatzversicherungen bei fehlenden Zähnen – Mit angeratener Behandlung

Wenn Sie durch eine Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne mitversichern wollen und die Behandlung schon angeraten ist, finden Sie hier die besten Angebote. 

  • Bis zu 3 fehlende Zähne können Sie bei der UKV oder SDK mit sehr guten Zahnersatz Leistungen versichern. 
  • Ab 4 fehlenden Zähnen können Sie nur noch die leistungsschwächere ERGO Zahnzusatzversicherung abschließen.

Zahnzusatzversicherung Fehlende Zähne Erstattung Prozent Erstattung in zwei Jahren Risiko Erschwernis
UKV/BBKK ZahnPrivat Premium 1 bis 3 90% 2.700 Euro 8,60 Euro
pro Zahn
SDK Zahn 100 1 bis 3 100% 2.000 Euro 20%
pro Zahn
UKV/BBKK ZahnPrivat Optimal 1 bis 3 70% 2.100 Euro 6,70 Euro
pro Zahn
SDK Zahn 70 1 bis 3 70% 1.400 Euro 20%
pro Zahn
ERGO ZEZ (Zahnersatz Sofort) unbegrenzt doppelter Festzuschuss unbegrenzt keine

Tarife die fehlende Zähnen versichern, richtig auswählen

Hier finden Sie die wichtigsten Auswahlkriterien, die Sie bei der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne berücksichtigen sollten. Vergleichen Sie ihre persönliche Situation mit folgenden Fragen. Mit einem Klick erhalten Sie wichtige Informationen um den bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Beitrag zu erhalten.

Möchten Sie die fehlenden Zähne überhaupt mitversichern?
Möglicherweise stört der fehlende Zahn nicht, weil es der letzte Backenzahn, oder fast ein Lückenschluss ist. Tarife mit einem Leistungsausschluss für fehlende Zähne sind wesentlich günstiger. Ist nur 1 fehlender Zahn für die Zahnlücke verantwortlich, kann diese oft ohne Zuschlag versichert werden.
Ist es geplant, fehlende Zähne schnell zu ersetzten?

Wenn Sie planen die Zähne sehr schnell ersetzen zu lassen, ist es wichtig, dass der Tarif möglichst hohe Leistungen in den ersten Jahren erbringt. Diese Tarife sind meistens teurer, da sie mit einem Risikozuschlag pro fehlenden Zahn arbeiten.

Soll eine Zahnlücke einfach nur mitversichert werden, bieten Tarife mit reduzierten Versicherungssummen für Zahnersatz das bessere Preis- und Leistungsverhältnis. Bei einer Zahnzusatzversicherung, die nach Kalenderjahren kalkuliert ist können Sie sich mehrere Monate sparen, da das erste Jahr immer am 31.12. endet.

Der Zahn fehlt noch nicht, muss aber gezogen werden?
In diesem Fall sollten Sie bei der Behandlung darauf achten, dass der Zahnarzt das Ersetzen des Zahnes nicht anrät oder Ihnen gar einen Heil- und Kostenplan dafür erstellt. Sie verspielen sonst die Möglichkeit, den noch zu ziehenden Zahn günstig zu versichern.

Selbstverständlich gibt es auch dann noch Lösungen, wenn Ihnen der Zahnarzt schon angeraten hat, einen zu ziehenden Zahn zu ersetzten. Hier müssen die Annahmebedingungen der Zahnzusatzversicherungen genau beachtet werden, damit das ersetzten von zu ziehenden Zähnen mitversichert ist.

Wie hochwertig soll der Zahnersatz werden?
Hier gilt eine einfache Regel: Je hochwertiger der Zahnersatz ist (z.B. über ein Implantat), umso höher sollte die Erstattung der Zahnzusatzversicherung für Implantate ausfallen. Die günstigste Variante ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von sehr vielen Versicherungen vollständig übernommen.
Das Ersetzen der fehlenden Zähne ist schon geplant oder angeraten?
Ist das Ersetzen schon angeraten, ist es eigentlich schon zu spät, die Lücken versichert zu bekommen. Angeraten oder geplant bedeutet, dass entweder ein Heil- und Kostenplan vorliegt, oder das Ersetzen der Zähne zahnärztlich und aktenkundig angeraten ist. Schneidezähne zählen in der Regel immer als angeraten oder geplant. Für diesen Fall gibt es eigentlich nur noch eine Lösung, eine Zahnzusatzversicherung, wenn es schon zu spät ist.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Zahnlücken?

Sie fragen sich, ob schon vorhandene Zahnlücken mit versicherbar sind. Ja, die meisten Zahnersatz Versicherungen erbringen Leistungen für vorhandene Zahnlücken und maximal drei fehlenden Zähnen. Bei wenigen Ausnahmen können sogar bis zu vier Zähne mitversichert werden. Für Zahnersatz, wenn z.B. 6 Zähne fehlen, bietet die ERGO mit dem Tarif ZEZ (Zahnersatz Sofort) als einzige die Möglichkeit, unbegrenzt fehlende Zähne zu versichern.

Was gilt für Zahnzusatzversicherungen als Zahnlücke und müssen als solche angegeben werden?

Das sind vorhandene Zahnlücken, die durch ein Implantat, eine Brücke oder einer Prothese geschlossen werden können. Fehlt der letzte Backenzahn, was eine sogenannte Freiendsituation wäre, muss auch dieser als fehlender Zahn angegeben werden.

Zu diesen Zahnlücken kann es durch zerstörte Zähne kommen die gezogen werden mussten. Zu beachten ist auch, dass eine Zahnlücke durch nicht angelegte Zähne entstehen kann. Was bedeutet das der entweder Zahn überhaupt fehlt, oder unter dem Milchzahn kein bleibender Zahn angelegt ist.

Im folgenden Bild wird eine Lücke durch ein Implantat und zwei fehlende Zähne mit einer viergliedrigen Brücke versorgt. Bei dieser Art der Versorgung wurden für Versicherungen fünf Zähne mit Zahnersatz versorgt, da die Ankerzähne der Brücke mitgezählt werden. Bei Zahnersatz durch ein Implantat werden keine gesunden Zähne angegriffen, leider zählt diese Behandlung aber zu den teuersten. Mit einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen sichern Sie diese hohen Behandlungskosten ab.

Folgende Situationen werden NICHT als fehlende Zähne gewertet

  • Weisheitszähne gelten nicht als fehlend
  • durch Zahnersatz dauerhaft ersetzte Zähne (z.B. Implantate oder Brücke wie oben im Bild)
  • Zahn fehlt, aber es ist ein vollständiger Lückenschluss vorhanden (z.B. durch eine kieferorthopädische Behandlung bei einem zu kleinen Kiefer)

Voraussetzungen, um fehlende Zähne zu versichern

Damit Sie Leistungen von einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen erhalten, darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Wenn der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt oder das Ersetzen der Lücke in Ihrer Patientenakte vermerkt hat, ist der Versicherungsfall eingetreten.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Ersatz der Zahnlücke notwendig ist, da sich sonst die anliegenden Zähne verschieben und die Gebissfunktion stören. Ein Knochenschwund, der auf dem Röntgenbild zu erkennen ist, kann dazu führen, dass ein Zahnersatz vom Zahnarzt angeraten bzw. geplant wurde. Fand diese Planung des Zahnersatzes schon vor Vertragsbeginn statt, ist der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten und die fehlenden Zähne sind nur noch bedingt versicherbar.

Im Umkehrschluss bedeutet das: wenn vor Abschluss der Ersatz von fehlenden Zähnen noch nicht notwendig, geplant oder angeraten wurde, können die Zahnlücken auch problemlos mitversichert werden.

Die Anzahl bereits fehlender Zähne spielt auch eine wichtige Rolle, denn fast alle in Frage kommenden Zahnzusatzversicherungen versichern nur bis zu einer bestimmten Anzahl dieser Zahnlücken. Die Masse der Tarife werden bis maximal drei fehlenden Zähnen angenommen, ab dem vierten aber abgelehnt.

Auch hier gibt es natürlich Tarife, die eine Ausnahme bilden und mit bis zu vier fehlenden Zähnen abgeschlossen werden können. Leider ist bei diesen Tarifen die Leistung für Zahnersatz in den ersten Jahren stark begrenzt. In der Tabelle „Vergleich der besten Zahnzusatztarife für fehlende Zähne“ sind diese Tarife in der Spalte „Risiko Erschwernis“ mit weniger Leistungen gekennzeichnet. Der Tarif der ERGO leistet unbegrenzt, dafür ist die Leistung auf die Verdoppelung vom gesetzlichen Festzuschuss begrenzt.

Fehlende Zähne bei angeratener Behandlung versichern

Sie suchen nach einer Zahnzusatzversicherung, die Ihre fehlenden Zähne sofort versichert, weil schon eine Behandlung geplant oder angeraten ist? Selbstverständlich haben wir auch dafür eine Lösung. Bitte klicken Sie auf nachfolgenden Link, um auf die entsprechende Informationsseite zu gelangen: Zahnzusatzversicherung, wenn es schon zu spät ist.

Aufnahmebedingungen und Risikokalkulation der Zahnersatzversicherung

Um das Risiko bei fehlenden Zähnen oder Zahnlücken zu kalkulieren, gibt es bei den Aufnahmebedingungen und der Kalkulation der Tarife, enorme Unterschiede bei den privaten Zahnzusatzversicherungen. Die Tarif Kalkulation teilt sich dabei in drei verschiedene Systeme ein.

Aufnahmebedingungen
Bei den Aufnahmebedingungen gibt es zwei Gruppen

  • der Tarif Ergo ZEZ Zahnersatz sofort stellt gar keine Fragen
  • die restlichen Gesellschaften stellen zwischen 2 bis 6 Gesundheitsfragen, wobei immer nach der Anzahl von fehlenden Zähnen und angeratenen Behandlungen gefragt wird
Tarif Kalkulation mit Beitragszuschlag
Tarife dieser Kalkulationsvariante versichern bereits fehlende Zähne nur gegen einen Beitragszuschlag mit. Dieser Zuschlag kann zum Beispiel prozentual ausfallen. Im Tarif ARAG Dent100 werden 20 Prozent Zuschlag pro Zahn fällig, wodurch der Beitrag bis zu 60 Prozent (bis 3 Zähne) über dem Normalbeitrag liegen kann. Für jüngere Interessenten kann das günstiger ausfallen. Je älter man ist, desto höher ist der monatliche Beitrag und natürlich auch der Risikozuschlag.
Tarif Kalkulation mit geänderter Summenbegrenzung (Leistungsstaffel)

Diese Tarife verzichten auf Beitragszuschläge, knüpfen aber die Mitversicherung der Zähne an eine abgeänderte Summenbegrenzung. Hier gibt es wiederum zwei unterschiedliche Varianten: Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, welche Variante für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Verringerung der anfänglichen jährlichen Leistung

Bei dieser Variante verlängert sich die Summenbegrenzung zwar zeitlich betrachtet nicht, dafür wird die Erstattung in den Anfangsjahren spürbar reduziert. Während die Barmenia zwischen 2 und 3 fehlende Zähne unterscheidet, macht das die Continentale Zahnversicherung nicht. Die Veränderung und Unterschiede der Leistungsbegrenzung können Sie den Tabellen entnehmen.

Beispiel: Continentale Zahnzusatzversicherung mit 0-4 fehlenden Zähnen

0-1 fehlender Zahn: Leistungen 2-4 fehlende Zähne: Leistungen
1.500 Euro im 1. Kalenderjahr 750 Euro im 1. Kalenderjahr
3.000 Euro im 1.-2. Kalenderjahr 1.500 Euro im 1.-2. Kalenderjahr
4.500 Euro im 1.-3. Kalenderjahr 2.250 Euro im 1.-3. Kalenderjahr
6.000 Euro im 1.-4. Kalenderjahr 4.000 Euro im 1.-4. Kalenderjahr

Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen.

Beispiel: Barmenia Zahnzusatzversicherung mit 0-3 fehlenden Zähnen

0-1 fehlender Zahn: Leistungen 2 fehlende Zähne: Leistungen 3 fehlende Zähne: Leistungen
1.500 Euro im 1. Kalenderjahr 250 Euro im 1. Kalenderjahr 125 Euro im 1. Kalenderjahr
3.000 Euro 1.-2. Kalenderjahr 500 Euro im 2. Kalenderjahr 250 Euro im 2. Kalenderjahr
4.500 Euro 1.-3. Kalenderjahr 750 Euro im 3. Kalenderjahr 375 Euro im 3. Kalenderjahr
6.000 Euro 1.-4. Kalenderjahr 6.000 Euro 1.-4. Kalenderjahr 6.000 Euro 1.-4. Kalenderjahr

Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen.
Die gesonderte Begrenzung gilt nur für Zahnersatzmaßnahmen in den ersten 3 Jahren und stehen pro Jahr zu Verfügung.
Das macht bei 2 fehlenden Zähnen eine Gesamtleistung von maximal 1.500 Euro und bei 3 fehlenden Zähnen 750 Euro.

Die Verlängerung der Zahnstaffel ist oft die schlechtere Wahl

Versicherungen begrenzen die vertraglichen Höchstsummen in den ersten Versicherungsjahren. In der Regel wird die Leistung in jährlichen Schritten für die ersten 4 Jahre begrenzt. Die Württembergische Versicherung verlängert die Staffel im Tarif ZE90 ab dem dritten fehlenden Zahn von 48 auf 72 Monate und ab dem vierten auf 96 Monate.

Das entspricht sechs oder acht Jahre und es ist aus unserer Sicht nicht mehr kalkulierbar. Wenn in dieser Zeit ein größerer Schaden eintritt müssen Sie mit hohen Kosten rechnen.

Württembergische ZE90
Leistungsbegrenzung
0 bis 2 Zähne
fehlen
3 Zähne
fehlen
4 Zähne
fehlen
1.000 Euro für 12 Monate 18 Monate 24 Monate
2.000 Euro für 24 Monate 36 Monate 48 Monate
3.000 Euro für 36 Monate 48 Monate 72 Monate
4.000 Euro für 48 Monate 72 Monate 96 Monate
Tarife, die fehlende Zähne ohne Bedingungen mitversichern

Neben Beitragszuschlägen und Verlängerungen der Leistungsstaffel, gibt es auch Tarifkombinationen, bei denen fehlende Zähne ohne Erschwernisse mitversichert werden.

Diese kostenlose Mitversicherung ohne erweiterte Auflagen ist aber in der Regel nur bei einem Zahn möglich. Sind zwei, drei oder mehr Zähne zu ersetzen, greifen meist Beitragszuschläge oder Verlängerungen der Leistungsstaffel.

Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne
Vergleich starten

Nur eingeben und

Hinweis zu Zahnversicherungen für fehlden Zähne

Fehlende Zähne können durchaus mitversichert werden, solange der Ersatz noch nicht geplant, notwendig oder beabsichtigt ist. Bei der in Frage kommenden Versicherung sollten Sie prüfen, ob Beitragszuschläge bzw. Staffelverlängerungen notwendig werden, oder ob diese Zähne sogar kostenlos mitversichert werden können.

Gerne sind Ihnen die Zahnzusatzversicherung Experten dabei behilflich um für Sie den besten Tarif zu finden.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Persönliche Beratung gewünscht?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.